Beitragsordnung des SC Union 06 Berlin e.V.

gemäß § 7 der Vereinssatzung

 

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung

von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung

Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühren werden durch das Präsidium festgelegt.

Die Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.
 
Beiträge:
 
 Beitrags-  
klasse
Mitgliedsform
 Beitragshöhe
monatlich
A Erwachsene (über 18 Jahre) 20,- €
B Studenten, Mitglieder ohne Spielteilnahme 12,- €
C Ehrenmitglieder frei
D  Jugendliche (unter 18 Jahre)  lt. JBO*
 
* Die enrtsprechenden Beiträge hierzu sind in der Beitragsordnung der Jugendabteilung
   eigenständig geregelt, welche vom Präsidium anerkannt wurden.
 

Alle Zahlungen an:

 Beitragskonto:       SC Union 06 e.V. 
 Bank:  Postbank 
 IBAN:  DE12100100100001660103 
 BIC:  PBNKDEFFXXX
 
  • Das Präsidium kann bezüglich der Beitragszahlungen abweichende Regelungen treffen, wenn sie im sportlichen Interesse des Vereins begründet sind
  • Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen beim Präsidium nachgewiesen werden
  • Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt 20,- € . 
  • Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum jeweis 7. der Quartale 1.- 4. des Jahres vom Girokonto per Lastschrift abgebucht und enthält die Beträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Berlin e. V. 
  • Veränderungen der persönlichen Angaben sind dem Präsidium unverzüglich mitzuteilen
  • Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 10,- €  pro Mahnung erhoben
  • Der Vereinsaustritt zum jeweils 30.06. oder 31.12. des jeweiligen Jahres ist nur entsprechend § 6 der Satzung möglich.
  • Das Präsidium ist berechtigt, die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten (Portogebühren, Telefongebühren, Schreibgebühren usw.) entsprechend in Rechnung zu stellen
  • Für eventuell zusätzliche Sportangebote (Sportkurse usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.

 Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft und löst die Beitragsordnung mit Wirkung zum 01.01.2017 ab.