Beitragsordnung des SC Union 06 Berlin e.V.

gemäß § 7 der Vereinssatzung

 

  1.  Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung
       von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung
 
  2.  Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühren werden durch das Präsidium festgelegt.
 
  3.  Die Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.
 
  4.  Beiträge:
 
 Beitrags-  
klasse
Mitgliedsform
 Beitrags-  
höhe
A Erwachsene (über 18 Jahre) 13,- €
B Studenten, Arbeitslose 7,- €
C Ehrenmitglieder frei
D  Jugendliche (unter 18 Jahre lt. JBO*
 
* Die enrtsprechenden Beiträge hierzu sind in der Beitragsordnung der Jugendabteilung
   eigenständig geregelt, welche vom Präsidium anerkannt sein müssen.
 

Alle Zahlungen an:

 Beitragskonto:             SC Union 06 e.V. 
 Bank:  Postbank 
 IBAN:  DE12100100100001660103 
 BIC:  PBNKDEFFXXX
 
  5.  Mitglieder, die bis spätestens 31. Januar jeden Jahres Ihren entsprechenden Beitrag (12 Monate) als Jahresgebühr
       ordnungsgemäß an den Verein entrichten, erhalten einen Monat Beitrag als Nachlass (11 für 12, das sind 143,- € anstatt 156,- €).
 
  6.  Das Präsidium kann bezüglich der Beitragszahlungen abweichende Regelungen treffen, wenn sie im sportlichen Interesse des
       Vereins begründet sind (z. B. Betreuertätigkeit etc.).
 
  7.  Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
 
  8.  Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt 20,- € .
 
  9.  Veränderungen der persönlichen Daten sind unverzüglich mitzuteilen.
 
10.  In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Berlin e. V. (LSB) enthalten.
 
11.  Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,- €  pro Mahnung erhoben.
 
12.  Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 6 der Satzung möglich. Das Präsidium ist berechtigt, die in diesem Zusammenhang
       entstehenden Kosten (Portogebühren, Telefongebühren, Schreibgebühren usw.) entsprechend in Rechnung zu stellen.
 
13.  Für eventuell zusätzliche Sportangebote (Sportkurse usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.
 

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft und löst die Beitragsordnung mit Wirkung zum 01.04.2016 ab.